Rat & Hilfe

Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Rasse in Deutschland -

ein Zusammenschluss von Züchtern, die dem VDH / FCI angeschlossen sind.

 

Sie wollen Westies züchten im Klub für Terrier

 

 

Wie wird man Züchter im KfT?

Diese Frage haben sich sicherlich schon viele Besitzer einer WHWT-Hündin gestellt, wenn sie erkannt haben, dass die Beschäftigung mit dieser Rasse über das reine Halten oder auch Ausstellen einer Hündin hinaus noch Freiräume bietet, die es zu nutzen galt. 

Bevor wir Ihnen hier nun die einzelnen Schritte auf dem Weg in eine „Züchterkarriere“ vorstellen, möchten wir all jene eindeutig warnen, deren hauptsächliche Triebfeder die niedlichen kleinen Hundebabys sind, die sie bei dem Züchter ihres Hundes oder im Internet zu sehen bekommen. Die Hundezucht wird zu einer Herausforderung für alle, die sich damit befassen. Notwendige Investitionen- von den Kosten angefangen, die aufgebracht werden müssen, um eine Hündin zuchttauglich zu machen über Enttäuschungen, wenn die Hündin beim ersten Mal nicht aufgenommen hat bis hin zu möglichen Komplikationen bei der Trächtigkeit, der Geburt und der Aufzucht der Welpen werden dem angehenden Züchter viele Hürden in den Weg stellen (nicht nur finanzieller Art!), die es zu nehmen gilt. Letztendlich steht dann am Ende immer noch die Frage im Raum, ob die Welpen auch alle an die optimalen Käufer abgegeben wurden.

Ja, man wird reich bei der Hundezucht – an Erfahrungen!! Wer das nicht akzeptieren kann und bereit ist, nahezu sein gesamtes alltägliches Leben der Hundezucht zu verschreiben, sollte den im Folgenden beschriebenen Weg erst gar nicht beschreiten.

 

Die Voraussetzungen: 

Zeit - viel Zeit - und Platz. Darüber hinaus bedarf es von Beginn an einer bestätigten Mitgliedschaft im Klub für Terrier e.V.

 

Der Weg dahin: 

Der erste Schritt vom „normalen“ Mitglied zum Züchter ist die Beantragung eines Zwingerschutzes. Hierzu beantragt man mit dem entsprechenden Antragsvordruck die Erteilung eines Zwingernamens (der entweder später VOR dem Namen der jeweiligen Welpen = vorgestellt oder NACH den Namen = nachgestellt genannt wird) Hier sollte man bis zu 3 Mögliche Zwingernamen in den Antrag einbringen, um zu vermeiden, dass der gewählte Name abgelehnt wird, weil vielleicht ein ähnlich lautender bereits existiert. Auch die Verwendung von Teilen existierender Zwingernamen ist nicht eintragungsfähig.

Ist der ausgesuchte Name frei, wird dieser zum nächstmöglichen Termin unter der Rubrik „Zwingerschutz beantragt“ unter „Mitteilungen aus dem Zuchtbuchamt“ in der Vereinszeitschrift „Der Terrier“ veröffentlicht. Von nun an besteht eine Einspruchsmöglichkeit bis zum letzten Tag des Veröffentlichungsmonats, dann gilt der Zwingername als geschützt.

In der Zwischenzeit sollte der angehende Züchter sich auf seine zukünftige Tätigkeit gewissenhaft vorbereiten, denn es steht ihm nun eine Überprüfung durch den Landesgruppenzuchtwart seiner Landesgruppe bevor. Hierbei werden sowohl die Räumlichkeiten der Zuchtstätte auf ihre Eignung überprüft, als auch das Fachwissen des Züchters. Dieses muss die Bereiche der Zuchtordnung des KfT aber auch den Tierschutz allgemein sowie die Bereiche Trächtigkeit und Aufzucht/ Prägung der Welpen umfassen. Das Studium geeigneter Literatur und Gespräche mit Züchtern - besser noch ein etwas engerer Kontakt zu einem Züchter, der sich als Berater anbietet und den Weg des „Neulings“ bis nach dem ersten Wurf begleitet - sind Voraussetzung, um diese Prüfung zu meistern. Über sämtliche Punkte wird vom Landesgruppenzuchtwart ein ausführliches Protokoll erstellt, welches später auch Grundlage für Auflagen (z.B. eine Beschränkung der erlaubten Anzahl von Zuchttieren oder die Anzahl der gleichzeitig liegenden Würfe) ist. Rechtzeitig vor dem Besuch des LG-Zuchtwartes muss der angehende Züchter zudem einen Nachweis über die Teilnahme an mindestens einem Seminar (siehe Liste) zum Thema Gynäkologie/ Geburt/ Aufzucht nachweisen.

Ist der Abnahmebericht des LG-Zuchtwartes positiv, wird der Zwingername zum nächstmöglichen Zeitpunkt im „Terrier“ unter der Rubrik „Zuchterlaubnis beantragt“ veröffentlicht und es beginnt wiederum eine Einspruchsfrist bis zum Ende des Veröffentlichungsmonats. Dann erhält der Züchter seine Zwingerkarte, auf der alle relevanten Daten (auch Beschränkungen) vermerkt sind.

Dies alles muss natürlich rechtzeitig VOR der ersten „Zuchtmaßnahme“, dem Belegen einer eventuell vorhandenen Hündin, geschehen, denn es darf erst ein Wurf fallen, wenn Die Zuchterlaubnis letztendlich bereits erteilt wurde.

Nun kann es also losgehen, vorausgesetzt, die vorgesehene Zuchthündin hat auch bereits ihre Zuchtzulassungsprüfung absolviert (diese kann unabhängig von einer Zuchtgenehmigung des Züchters erfolgen).

Die Zuchterlaubnis für einen neuen Zwinger ist jedoch generell erst einmal auf einen Wurf befristet. Die Abnahme dieses ersten Wurfes in der neuen Zuchtstätte muss von dem Zuchtwart erfolgen, der auch die Genehmigungsabnahme durchgeführt hat. Hierbei werden nicht nur die Welpen und alle in der Zuchtstätte des Züchters lebenden Hunde eingehend begutachtet, sondern es wird ebenfalls Geprüft, ob alle Belange der Zuchtordnung (Einhaltung von Altersgrenzen der Zuchthündin, Erfüllung der Zuchtzulassungsvoraussetzungen des Hundes) eingehalten wurden.

 

Das Ziel:

Mit Erteilung der Wurf-Endabnahme ist der neue Zwinger dann - endlich - endgültig als KfT-Zwinger bestätigt und der „Jung“-Züchter kann mit seinen zukünftigen Zuchterfolgen zur der Entwicklung der Rasse West Highland White Terrier beitragen.


Züchtermappe

Wir stellen Ihnen eine komplette Züchtermappe, mit allen Formularen, Adressen, die dafür notwendig sind, sowie die Zuchtordung des Klub für Terriers zur Verfügung. Nennen Ihnen Ansprechpartner, Züchterschulungstermine und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Gegen eine Schutzgebühr von Euro 15,00  erhalten Sie die orginal Züchtermappe des Westie-Förderverein e.V.

 

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