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Wie
wird man Züchter im KfT?
Diese
Frage haben sich sicherlich schon viele Besitzer einer WHWT-Hündin
gestellt, wenn sie erkannt haben, dass die Beschäftigung mit dieser
Rasse über das reine Halten oder auch Ausstellen einer Hündin hinaus
noch Freiräume bietet, die es zu nutzen galt.
Bevor
wir Ihnen hier nun die einzelnen Schritte auf dem Weg in eine „Züchterkarriere“
vorstellen, möchten wir all jene eindeutig warnen, deren hauptsächliche
Triebfeder die niedlichen kleinen Hundebabys sind, die sie bei dem Züchter
ihres Hundes oder im Internet zu sehen bekommen. Die Hundezucht wird zu
einer Herausforderung für alle, die sich damit befassen. Notwendige
Investitionen- von den Kosten angefangen, die aufgebracht werden müssen,
um eine Hündin zuchttauglich zu machen über Enttäuschungen, wenn die
Hündin beim ersten Mal nicht aufgenommen hat bis hin zu möglichen
Komplikationen bei der Trächtigkeit, der Geburt und der Aufzucht der
Welpen werden dem angehenden Züchter viele Hürden in den Weg stellen
(nicht nur finanzieller Art!), die es zu nehmen gilt. Letztendlich steht
dann am Ende immer noch die Frage im Raum, ob die Welpen auch alle an
die optimalen Käufer abgegeben wurden.
Ja,
man wird reich bei der Hundezucht – an Erfahrungen!! Wer das nicht
akzeptieren kann und bereit ist, nahezu sein gesamtes alltägliches
Leben der Hundezucht zu verschreiben, sollte den im Folgenden
beschriebenen Weg erst gar nicht beschreiten.
Die Voraussetzungen:
Zeit
- viel Zeit - und Platz. Darüber hinaus bedarf es von Beginn an einer
bestätigten Mitgliedschaft im Klub für Terrier e.V.
Der Weg dahin:
Der
erste Schritt vom „normalen“ Mitglied zum Züchter ist die
Beantragung eines Zwingerschutzes. Hierzu beantragt man mit dem
entsprechenden Antragsvordruck die Erteilung eines Zwingernamens (der
entweder später VOR dem Namen der jeweiligen Welpen = vorgestellt oder
NACH den Namen = nachgestellt genannt wird) Hier sollte man bis zu 3 Mögliche
Zwingernamen in den Antrag einbringen, um zu vermeiden, dass der gewählte
Name abgelehnt wird, weil vielleicht ein ähnlich lautender bereits
existiert. Auch die Verwendung von Teilen existierender Zwingernamen ist
nicht eintragungsfähig.
Ist
der ausgesuchte Name frei, wird dieser zum nächstmöglichen Termin
unter der Rubrik „Zwingerschutz beantragt“ unter „Mitteilungen aus
dem Zuchtbuchamt“ in der Vereinszeitschrift „Der Terrier“ veröffentlicht.
Von nun an besteht eine Einspruchsmöglichkeit bis zum letzten Tag des
Veröffentlichungsmonats, dann gilt der Zwingername als geschützt.
In
der Zwischenzeit sollte der angehende Züchter sich auf seine zukünftige
Tätigkeit gewissenhaft vorbereiten, denn es steht ihm nun eine Überprüfung
durch den Landesgruppenzuchtwart seiner Landesgruppe bevor. Hierbei
werden sowohl die Räumlichkeiten der Zuchtstätte auf ihre Eignung überprüft,
als auch das Fachwissen des Züchters. Dieses muss die Bereiche der
Zuchtordnung des KfT aber auch den Tierschutz allgemein sowie die
Bereiche Trächtigkeit und Aufzucht/ Prägung der Welpen umfassen. Das
Studium geeigneter Literatur und Gespräche mit Züchtern - besser noch
ein etwas engerer Kontakt zu einem Züchter, der sich als Berater
anbietet und den Weg des „Neulings“ bis nach dem ersten Wurf
begleitet - sind Voraussetzung, um diese Prüfung zu meistern. Über sämtliche
Punkte wird vom Landesgruppenzuchtwart ein ausführliches Protokoll
erstellt, welches später auch Grundlage für Auflagen (z.B. eine Beschränkung
der erlaubten Anzahl von Zuchttieren oder die Anzahl der gleichzeitig
liegenden Würfe) ist. Rechtzeitig vor dem Besuch des LG-Zuchtwartes
muss der angehende Züchter zudem einen Nachweis über die Teilnahme an
mindestens einem Seminar (siehe Liste) zum Thema Gynäkologie/ Geburt/
Aufzucht nachweisen.
Ist
der Abnahmebericht des LG-Zuchtwartes positiv, wird der Zwingername zum
nächstmöglichen Zeitpunkt im „Terrier“ unter der Rubrik
„Zuchterlaubnis beantragt“ veröffentlicht und es beginnt wiederum
eine Einspruchsfrist bis zum Ende des Veröffentlichungsmonats. Dann erhält
der Züchter seine Zwingerkarte, auf der alle relevanten Daten (auch
Beschränkungen) vermerkt sind.
Dies
alles muss natürlich rechtzeitig VOR der ersten „Zuchtmaßnahme“,
dem Belegen einer eventuell vorhandenen Hündin, geschehen, denn es darf
erst ein Wurf fallen, wenn Die Zuchterlaubnis letztendlich bereits
erteilt wurde.
Nun
kann es also losgehen, vorausgesetzt, die vorgesehene Zuchthündin hat
auch bereits ihre Zuchtzulassungsprüfung absolviert (diese kann unabhängig
von einer Zuchtgenehmigung des Züchters erfolgen).
Die
Zuchterlaubnis für einen neuen Zwinger ist jedoch generell erst einmal
auf einen Wurf befristet. Die Abnahme dieses ersten Wurfes in der neuen
Zuchtstätte muss von dem Zuchtwart erfolgen, der auch die
Genehmigungsabnahme durchgeführt hat. Hierbei werden nicht nur die
Welpen und alle in der Zuchtstätte des Züchters lebenden Hunde
eingehend begutachtet, sondern es wird ebenfalls Geprüft, ob alle
Belange der Zuchtordnung (Einhaltung von Altersgrenzen der Zuchthündin,
Erfüllung der Zuchtzulassungsvoraussetzungen des Hundes) eingehalten
wurden.
Das Ziel:
Mit
Erteilung der Wurf-Endabnahme ist der neue Zwinger dann - endlich - endgültig
als KfT-Zwinger bestätigt und der „Jung“-Züchter kann mit seinen
zukünftigen Zuchterfolgen zur der Entwicklung der Rasse West Highland
White Terrier beitragen.
Züchtermappe
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stellen Ihnen eine komplette Züchtermappe, mit allen Formularen,
Adressen, die dafür notwendig sind, sowie die Zuchtordung des Klub für
Terriers zur Verfügung. Nennen Ihnen Ansprechpartner,
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